Es ist immer ärgerlich, wenn man mit seinem Boot in einen Schadenfall verwickelt ist. Besonders dann, wenn man schuldlos ist. Kompliziert wird es, wenn man die Regulierung des Schadens falsch anpackt.

Wenn das Boot versichert ist, kommt die Frage auf, ob die eigene Versicherung für den Schaden aufkommt oder sich an den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung wendet. Der Leistungsumfang der Versicherung kann unterschiedlich ausfallen. Das liegt daran, dass die Kaskoversicherung entsprechend der vereinbarten Bedingungen leistet, während der Anspruch gegen den Schädiger auf gesetzlichen Ansprüchen durch die Haftpflichtversicherung beruht.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Boot, muss sichergestellt werden, dass der Schaden nicht schlimmer wird und niemand verletzt ist. Sobald der Schaden angeschaut wurde, sollte die Bootsversicherung so schnell wie möglich informiert werden. Eine kurze Schadensmeldung und eine Beschreibung des Unfallhergangs reichen zunächst aus. Sollte jedoch ein Mensch oder Tier zu Schaden gekommen sein, muss die Polizei informiert werden. Diese stellt ein Protokoll aus, welches dann an die Versicherung weitergegeben werden muss.

Das Boot sollte gesichert sein.

Sollte ein Segler einen Schaden an einem anderen Boot verursachen, kommt die eigene Versicherung dafür auf. Für selbst verursachte Schäden muss jedoch eine Boots-Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt dann die Regulierung des Schadens.

Für den Fall, dass die Schuldfrage nicht genau geklärt ist, sollte der Unfallhergang und die Schäden unbedingt genau dokumentiert werden. Am besten greift man zum Handy und macht Fotos, damit die Versicherung den Ablauf besser nachvollziehen kann. Im Zweifelsfall wird ein Gutachter eingeschaltet, welcher sich des Falles annimmt.

Wertgegenstände sollten gut versteckt sein

Bei Diebstahl springt ebenfalls die Kasko-Versicherung ein. Jedoch gibt es den vollen Versicherungsschutz nur dann, wenn der Bootsbesitzer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wer leicht erkennen lässt, dass sich auf einem Boot Wertgegenstände befinden, muss damit rechnen, dass nur ein Teil der Schadenssumme gezahlt wird – oder im schlechtesten

Kommentar hinterlassen

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert