Das Logbuch ist das Tagebuch des Skippers. Es ist eine chronologische und vollständige Aufzeichnung aller Vorkommnisse während des Segeltörns. Jeder Skipper führt Logbuch, egal ob Charteryacht oder eigenes Segelboot. Das Dokument dient einerseits der persönlichen Aufzeichnung des Segeltörns, andererseits auch als Beweismittel für alle Crewmitglieder.

Der Skipper ist für das Führen des Logbuchs zuständig, kann diese Aufgabe aber auch an ein anderes Crewmitglied übertragen. Das Format des Seetagebuchs ist gesetzlich vorgegeben und muss strikt eingehalten werden.

Nach den Vorschriften geführtes Logbuch als Beweismittel

Ein Logbuch ist ein wichtiges Protokoll. Die täglichen Ereignisse werden lückenlos und nachvollziehbar erfasst. Logbücher sind in einem Rechtsstreit oder bei Unfallfragen ein wichtiges Beweismittel, auf das zurückgegriffen werden kann. Das Dokument enthält alle wichtigen Daten, um vor Gericht zu wirken. Deshalb ist das Führen eines Logbuchs keine Option, sondern eine verbindliche Tätigkeit.

Skipper trägt etwas in das Logbuch ein
Die täglichen Eintragungen in das Logbuch müssen vom Skipper geprüft und gegengezeichnet werden.

Das Dokument muss gemäß der ISO 12757-2 Norm dokumentengerecht geführt werden. Die Eintragungen müssen nachvollziehbar und chronologisch sein sowie zeitnah erfolgen. Sie müssen der Wahrheit entsprechen und in der Sprache des Abfahrtortes geschrieben sein. Wird in das Logbuch nachträglich etwas eingetragen, so muss auch dies eindeutig gekennzeichnet werden. An jedem Tag des Törns muss der Skipper die Eintragungen Prüfen und gegenzeichnen.

Bei den Eintragungen in das Logbuch wird zwischen zwei Phasen unterschieden. Schon vor dem Törn werden Informationen zu dem Boot und der Crew sowie der Funktion jedes Mitglieds notiert. Während des Törns werden dann Daten wie die Position, das Wetter oder die Treibstoffmenge eingetragen.

Gesetzliche Vorgaben zum Führen eines Logbuchs

In Deutschland gibt es klar geregelte Vorgaben zu der Führung des Protokolls. Die Regelungen machen keinen Unterschied zwischen gewerblichen Schifffahrten oder Sportsegelbooten. Unterschieden wird allein zwischen eintragungspflichtigen und nicht eintragungspflichtigen Schiffen in das Schiffsregister. Der Skipper hat die Pflicht, alle Vorkommnisse, welche für die Sicherheit der Seefahrt von Bedeutung sind, eintragen zu lassen. Das Schiffstagebuch ist ab dem Tag der letzten Eintragung für drei Jahre aufzubewahren.

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